ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGUNGEN FIRMA PEHACK

1. Vertragsabschluss, Leistungsinhalt

1.1 Sämtliche Aufträge werden durch Unterzeichnung des Auftragschreibens fix erteilt. (Der Käufer bestätigt, eine zweite Ausfertigung dieses Auftrages erhalten zu haben.) Damit werden unsere Liefer und Zahlungsbedingungen vom Käufer
ausdrücklich anerkannt.

1.2 Grundsätzlich gilt die ÖNORM M1150 für die Herstellung von Modelleinrichtungen. Sondervereinbarungen über spezielle, von der Norm abweichende, Ausführungen von Werkstücken oder Teilen davon müssen schriftlich und oder mit Skizzen
dokumentiert und anerkannt werden. Unseren Mitarbeitern ist es untersagt, mündliche Zusagen außerhalb dieses schriftlichen Auftrages zu machen. Soweit einer unserer Vertreter seine ihm erteilte Vollmacht, insbesondere durch mündliche Zusagen überschreitet, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Bedingungen sind nur gültig, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.3 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und entgeltlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten
Leistungen.Bei Erteilung eines Auftrages werden die Kosten des Layout gutgeschrieben.Durchgeführte Planungen werden mit dem Angebot nicht ausgefolgt. Über ausdrücklichen Wunsch des Kaufinteressenten können ihm Planungszeichnungen, CAD Datensätze, Skizzen und Detailbeschreibungen gegen vereinbarte Kaution
übergeben werden. Bei Auftragserteilung wird die Kaution rückerstattet, ansonsten gilt diese als Abgeltung für Vorleistungen zu unserem Gunsten als verfallen. Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen
stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

2. Widerruf, Rücktritt

2.1 Stornierung (Rücktrittsrecht) des Auftrages gemäß § KSchV. Kosten die bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Einbringung der Stornierung angefallen sind gehen zu Lasten des Auftraggebers.

2.2 Wir können von diesem Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird. Will der Käufer von seiner Bestellung zurücktreten, können wir statt auf Erfüllung zu bestehen, einen Stornobetrag in Höhe von 30 % des Bruttolistenpreises sowie den Ersatz aller bis zur Wirksamkeit der Rücktrittserklärung entstandenen
Kosten verlangen.

3. Lieferung, Preis, Zahlung

3.1 Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins gilt die Ware als übernommen und die vereinbarten Zahlungstermin ab diesem Zeitpunkt tritt in Kraft.

3.2 Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk 1100 Wien, exklusive 20% MwSt. Ändern sich zwei Monate nach Übergabe der Auftragsbestätigung in der Zeit bis zur Lieferung unsere Gestehungskosten, insbesondere durch Preisänderungen der Vorlieferanten, durch Erhöhung der Tarife für Löhne, Gehälter, Fracht oder andere Kostenposten, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Diese Regelung gilt nicht für Preise die als Fixpreise für die Dauer des Auftrages in der Bestellung angegeben sind.

3.3 Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von uns bekanntgegebene Konto spesenfrei durch zuführen. Bei Zahlungsverzug sind wir auch ohne vorangegangene Mahnung berechtigt, die bankmäßigen Leihzinsen als Verzugszinsen ab Fälligkeitstag in Anrechnung zu bringen.

4. Lieferfrist, Verzug, Menge

4.1 Für Bestellungen von Materialien zur Produktion von Waren akzeptieren wir keine Über- oder Unterlieferungen.

4.2 Lieferungen bei Rahmenaufträgen für Vormaterialen sind gemäß den vereinbarten Terminvorgaben durchzuführen. Im Falle von verfrühter Lieferung sind die üblichen Kosten der Lagerhaltung vom Lieferanten zu tragen.

5. Prüfung, Mängelrüge

5.1 Der Kunde prüft die Ware bei Lieferung.

5.2 Sofort erkennbare Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Nach Ablauf von 8 Wochen, ab Übergabe laut Lieferschein Datum, ist jede Reklamation ausgeschlossen. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Reklamationen im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen, Nachfristsetzungen und anderen wichtigen Erklärungen des Käufers an uns sind nur wirksam, wenn sie uns schriftlich zugekommen sind. Für die Herstellung von Modelleinrichtungen ist die ÖNORM M1150 gültig.

6. Gewährleistung, Schadenersatz

6.1 Wir sind im Falle leichter Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Mitarbeiter nicht verpflichtet, außerhalb der Gewährleistung Schadenersatz auf Forderungen, die als Folge unserer Lieferung geltend gemacht werden, zu leisten.

6.2 Die kompensationsweise Geltendmachung von Gegenforderungen des Käufers aller Art ist ausgeschlossen.

7. Rückverfolgbarkeit, Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung, unserer sämtlichen aus dem Kaufvertrag bestehenden Forderungen, unser alleiniges Eigentum. Für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Käufer die gelieferten Ware pfleglich und schonend zu behandeln und uns von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich zu verständigen. Ersatzansprüche bei etwaiger Überschreitung der von uns angegebenen Lieferzeit sind ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand

8.1 Gerichtsstand ist Wien.

8.2 Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.